AGB
Liebe Mieter und Gäste,
die folgenden Geschäftsbedingungen regeln die Mietung unserer Location und die Teilnahme an unseren Events zwischen Euch und der LANgroup, Malte Drees. Mit dem Abschicken des Mietvertrags und der Anmeldung bzw. dem Betreten des Indutec Gewerbeparks werden diese AGB anerkannt.
Alle persönlichen Angaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Mit der Anmeldung ist ein Eintrag auf der Teilnehmerliste verbunden. Erst nach Bezahlung der Teilnahmegebühr erhält man den Status "Bezahlt" und hat Anspruch auf einen Sitzplatz. Mit dem Erhalt des unterzeichneten Mietvertrags wird der Miettermin verbindlich in unserem Eventkalender eingetragen.
Das Mindestalter um an unserem Event teilnehmen zu können beträgt 18 Jahre. (Dies zählt nicht für die Vermietung.)
Die LANgroup behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei wichtigen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. Mietverträge können ebenfalls aus wichtigen Gründen die die Vermietung unmöglich macht, ohne Einhaltung einer Frist auf dem Schriftweg gekündigt werden. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Die LANgroup kann Teilnehmer und vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Sollte während einer Vermietung festzustellen sein, dass das Verhalten des Mieters oder deren Gäste nicht den Regeln entsprechend ist, wird mit sofortiger Wirkung die Zusammenkunft aufgelöst. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für die LANgroup entstehende Kosten, durch den Ausschluss eines Mieters oder Teilnehmer, sind vom Mieter bzw. vom Teilnehmer zu tragen.
Nur Teilnehmer, die Ihren Kostenbeitrag bis zum festgesetzten Überweisungsschluß überwiesen haben erhalten einen Anspruch auf einen reservierten Sitzplatz. Jegliche Reservierungen, können bis zum festgesetzten Rücktrittszeitpunkt schriftlich (z. B. per Email) rückgängig gemacht werden. Der Rücktritt gilt als anerkannt, wenn seitens der LANgroup eine Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht Rückerstattungsrecht auf einen Teil des gezahlten Kostenbeitrag. Eine Rückerstattung wird mit 3,00 Euro inkl.19% MwSt. berechnet. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Veranstaltung oder meldet sich nicht fristgerecht bis eine Woche vor der Veranstaltung ab, wird die LANgroup den bezahlten Kostenbeitrag zur Kostendeckung einbehalten. Für Mieter unserer Location gelten die im Vertrag festgelegten Bestimmungen.
Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Mieter oder Teilnehmer im Zeitraum der Vermietung oder Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar der Halle als auch eingebrachte Sachen der LANgroup, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Mieter oder Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers. Jeder Mieter und Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung ...). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Mieters oder Teilnehmers, übernimmt die LANgroup weder Haftung noch Schadensersatz.
Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Die LANgroup spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CD's etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht von der LANgroup bereitgestellte Dateien.
Jeder Mieter und Teilnehmer verpflichtet sich zu gesittetem Verhalten. Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Anwesenden. Jegliche Versuche, einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu be- oder verhindern, werden mit sofortigem Ausschluss geahndet. Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt. Den Weisungen der LANgroup-Organisatoren ist Folge zu leisten. Die LANgroup hat das Hausrecht.
Die Nutzung ist nur für die LANgroup-Halle und für den Grillplatz erlaubt. Das Gelände des InduTec Gewerbeparks ist nur für die An- und Abfahrt, zu öffentlichen Einrichtungen und zum Einkaufen fahren zu betreten. Bei einem Verstoß werden der oder die Teilnehmer sofort vom Gelände verwiesen. Das Aufbauen von Zelten ist untersagt. Aktivitäten wie z.B. Trinkspiele, Fangen- oder Fussballspielen ist ebenfalls verboten. In den gesetzlichen Ruhezeiten werden alle Aktivitäten mit sofortiger Wirkung nur noch auf die vereinbarte Miet- und Veranstaltungsfläche beschränkt.
Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Es ist ausschliesslich die von der LANgroup zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet. Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluß ohne Rückerstattung der Teilnahmekosten geahndet.
Die LANgroup stellt einen Netzwerk, und Internetzugang zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel (Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backofen, Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern, Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit der LANgroup erlaubt. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Server, Hubs, Switches, Routern, etc.) ist ohne Absprache mit der LANgroup nicht gestattet.
Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens untersagt. Es gelten gesetzliche Vorschriften.
Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden übernimmt die LANgroup keine Haftung.
Nur der LANgroup ist es gestattet, in irgendeiner Form auf der Veranstaltung zu werben. Clans können nur mit Absprache für Ihre offiziellen Sponsoren Werbung machen. Es darf auf der Veranstaltung ohne Zustimmung der LANgroup nichts an- oder verkauft werden.
Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die LANgroup behält sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges.
Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich. Die LANgroup wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.
Die LANgroup kann bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Untermietern im Netzwerk. Die LANgroup übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen.
Sollte die LANgroup Änderungen an den AGB's vornehmen müssen, werden alle angemeldeten Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese nicht mit den neuen AGB einverstanden sein, kann er vor Beginn der Veranstaltung von der Anmeldung zurück treten und Ihm wird auf Wunsch der Kostenbeitrag zurück erstattet.
Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren. Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich die LANgroup eine Änderung vor. Eine Mißachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben. Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem nach der Salvatorischen Klausel weiterhin alle anderen Punkte. Abweichende Absprachen oder Absprachen die einen Paragrafen eventuell aufheben oder zum Teil ersetzen, können nur in Schriftform und mit beidseitiger Unterschrift festgehalten werden.
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